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§3 Gemeinnützigkeit der Stiftung
- Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts «Steuerbegünstigte Zwecke» der Abgabenordnung (AO).
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden.
- Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Für Rückfragen zur Satzung und zum allgemeinen rechtlichen Rahmen der EUH-Stiftung zur Förderung der homöopathischen Medizin können Sie sich jederzeit gerne an
Herrn RA/StB Prof. Dr. Joachim N. Stolterfoht, den Treuhänder der Stiftung, wenden.
Prof. Dr. Joachim N. Stolterfoht
Fahnenbergplatz 1
D-79098 Freiburg
«Ist es Ihnen ein Anliegen
Ihr Geld sinnvoll und
nachhaltig einzusetzen?» |