EUROPEAN UNION OF HOMOEOPATHY E.U.H.
STIFTUNG DER E.U.H.
BERUFSVERBAND DER E.U.H.
HOMÖOPATHISCHE GESELLSCHAFT DER E.U.H.
Die Stiftung der E.U.H. – Satzung (Auszug) – Gemeinnützigkeit

Einführung
- Veranstaltungen
Charta
Die Stiftung
Stiftungsgelder
Stiftungszweck
Satzung (Auszug)
Kuratorium
Stiftungsrat
Gemeinnützigkeit
Organisation
Gesundheitswesen
Hochschulstudium
Downloads
Kontakt & Impressum
Datenschutz
§3 Gemeinnützigkeit der Stiftung
  1. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts «Steuerbegünstigte Zwecke» der Abgabenordnung (AO).

  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden.

  4. Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Für Rückfragen zur Satzung und zum allgemeinen rechtlichen Rahmen der EUH-Stiftung zur Förderung der homöopathischen Medizin können Sie sich jederzeit gerne an
Herrn RA/StB Prof. Dr. Joachim N. Stolterfoht, den Treuhänder der Stiftung, wenden.

Prof. Dr. Joachim N. Stolterfoht
Fahnenbergplatz 1
D-79098 Freiburg


«Ist es Ihnen ein Anliegen
Ihr Geld sinnvoll und
nachhaltig einzusetzen?»